Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Tarife sowie einen Taxirechner, um sich im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten informieren zu können. Neben Bargeldzahlung ist auch die Zahlung mit EC-Karte möglich. Sonderbestellungen wie z.B. Stadtrundfahrten oder Fahrten zu Hochzeiten fallen nicht unter die Tarifordnung, sondern werden individuell vereinbart.
3.1 Fahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschließlich Ortsteile) |
Anfahrten | frei |
Besetzkilometer bis 3. km | 3,10 €/Km |
Besetzkilometer ab 4. km | 2,70 €/Km |
3.2 Fahrten über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde hinaus |
Anfahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde | frei |
Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der Betriebssitzgemeinder bis 3. km | 3,10 €/Km |
Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der Betriebssitzgemeinder ab 4. km | 2,70 €/Km |
Besetztfahrten bis 3. km | 3,10 €/Km |
Besetztfahrten ab 4. km | 2,70 €/Km |
4. An Sonn- und Feiertagen ganztägig Zuschlag in Höhe von 0,20 €/Km
5. Montag bis Samstag zw. 22:00 und 06:00 Uhr ebenfalls Zuschlag in Höhe von 0,20€/Km
6. Großraumtaxi (Mehr als 5 Sitzplätze) Zuschlag von 10€/Fahrt
(Das Großraumtaxi ist ein PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen. Der hier genannte Zuschlag darf nur angewendet werden, wenn mit dem Fahrzeugen mehr als 4 Personen befördert werden oder wenn der Besteller ausdrücklich ein Großraumtaxi angefordert hat.)
7. Wartezeiten einschl. verkehrsbedingte Wartezeiten: 40€/Std
1. Der Beförderungspreis setzt sich im Pflichtfahrgebiet aus dem Grundpreis, dem Entgeld für die Wegstrecke bzw. die Wartezeit und dem Zuschlag zusammen.
Die weg- und zeitabhängigen Fortschalteinheiten für das Kilometerentgelt und die Wartezeit betragen 0,10 Euro.
2. Grundpreis: 4,50 €
3. Kilometerentgelt