1. Der Beförderungspreis setzt sich im Pflichtfahrgebiet aus dem Grundpreis, dem Entgeld für die Wegstrecke bzw. die Wartezeit und dem Zuschlag zusammen.
Die weg- und zeitabhängigen Fortschalteinheiten für das Kilometerentgelt und die Wartezeit betragen 0,10 Euro.
2. Grundpreis: 3,50€
3. Kilometerentgelt
a. Fahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschließlich Ortsteile)
Anfahrten | frei | |
Besetzkilometer |
1. bis 3. km |
2,70 Euro/km |
b. Fahrten über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde hinaus
Anfahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde |
frei | |
Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der Betriebssitzgemeinde |
1. bis 3. km |
2,70 Euro/km |
Besetztfahrten |
1. bis 3. km |
2,70 Euro/km |
4. Zuschläge Großraumtaxi
Zuschläge Großraumtaxi | 10,00 Euro/Fahrt |
(Das Großraumtaxi ist ein PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen. Der hier genannte Zuschlag darf nur angewendet werden, wenn mit dem Fahrzeugen mehr als 4 Personen befördert werden oder wenn der Besteller ausdrücklich ein Großraumtaxi angefordert hat.)
5. Wartezeiten
Wartezeiten einschließlich verkehrsbedingte Wartezeiten |
36,00 Euro/Stunde |